Zahlungsbedingungen
Die Kanzlei bietet drei Zahlungsmöglichkeiten an:
- Stundenlohn – Lohn für gesamte Arbeitsstunden,
- Pauschalvergütung – Höhe der Bezahlung ist konstant, als Monatslohn verstanden, der auf dem Wege von individuellen Verhandlungen mit einem Kunden bestimmt wird,
- Lohn für die Verhandlungsvertretung – bestimmt auf dem Wege der individuellen Verhandlungen mit einem Kunden, wobei die Möglichkeit besteht, eine Klausel „Prämie auf Erfolg“ (success fee) aufzunehmen.



